Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand: 27. April 2026. Gilt für alle Verträge zwischen AVO Solutions und unseren Auftraggebern.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen AVO Solutions, Inhaber Achraf Bolakhrif (im Folgenden „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Kunde") über die Erbringung von Software- und Webentwicklungsleistungen sowie damit zusammenhängender Beratung.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit zustande.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson für das Projekt.

(3) Verzögert sich das Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Projekten mit einem Volumen von mehr als 5.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen, üblicherweise eine Anzahlung von 30 % bei Projektstart, 40 % bei Erreichen eines vereinbarten Meilensteins und 30 % nach Abnahme.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Beträge auszusetzen. Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB berechnet.

§ 5 Liefertermine und Verzögerungen

(1) Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, fehlender Mitwirkung des Kunden oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfristen.

(2) Soweit der Auftragnehmer einen verbindlichen Termin nicht einhält, hat der Kunde dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen.

§ 6 Abnahme

(1) Werkvertragliche Leistungen werden nach Fertigstellung zur Abnahme bereitgestellt. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen.

(2) Werden in dieser Frist keine Mängel gerügt oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt die Abnahme als erteilt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Bei Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Der Auftragnehmer kann zwischen Nachbesserung und Neuherstellung wählen.

(2) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(4) Ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder Änderungen am System durch den Kunden entstehen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverluste, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.

(4) Die Haftung ist je Schadensfall auf die Höhe der für das jeweilige Projekt vereinbarten Nettovergütung begrenzt.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den projektspezifisch erstellten Werken ein.

(2) Wiederverwendbare Bausteine, Bibliotheken, Frameworks und Standardkomponenten verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Lösung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt im Rahmen seiner Eigenwerbung zu erwähnen, sofern keine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der jeweils gültigen Datenschutzgesetzgebung. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.